Stand: 1. Quartal 2006
1. Allgemeines
Allgemeine Lieferbedingungen PEMATECO GmbH, 3027 Bern und dem Besteller (nachfolgend Kunde genannt), gelten die nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen. Anders lautende Abmachungen sind nur nach Rücksprache und mit dem schriftlichen Einverständnis der Pemateco gültig.
2. Umfang der Lieferung
Der Umfang ist – ohne gegenteiligen Bericht innert 8 Tagen von Pemateco – in der Bestellung des Kunden festgehalten. In der Regel werden keine Auftragsbestätigungen durch Pemateco ausgestellt. Teillieferungen sind möglich.
3. Preise
Die Preise gelten in sFr. pro Stück oder in der bezeichneten Mengeneinheit. Sie verstehen sich exklusive MwSt. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
4. Garantie
Original- oder Neuprodukte unterliegen den Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Wir garantieren für die Qualität der Ware. Eventuell doch auftretende Material- oder Herstellungsmängel werden wir kostenlos beheben oder nach unserer Wahl defekte Teile nötigenfalls durch Ware gleicher Art und Güte ersetzen. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Sie umfasst die Ware, jedoch nicht Arbeitszeit und Reisespesen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Natürlicher Ver-schleiss oder Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Liefertermin / Lieferfrist
Pemateco ist bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Lieferzeiten unverbindlich. Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Werkstoffmangel und Arbeits-konflikte, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne das dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
6. Beanstandungen
Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nichteinhaltung dieser Frist bedeutet Annahme der Lieferung. Rücksendungen sind nur mit Beilage einer Kopie des zugehörenden Lieferscheines resp. Der Rechnung zulässig. Die Ware muss original verpackt, unbeschädigt und vollständig sein, ansonsten kann die Garantie nicht geltend gemacht werden.
7. Übergang von Nutzen / Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung von uns auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko erfolgt oder wenn der Transport durch uns organisiert und geleistet wird. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung auf der Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
8. Transport
Wir behalten uns vor, Transport- und Versandkosten individuell zu verrechnen.
9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind nach den von uns jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Die Annahme von Cheks und Wechseln behalten wir uns vor. Checks, Wechsel und Akzepte gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an als Zahlung. In diesem Falle werden die banküblichen Diskontspesen in Rechnung gestellt, soweit die Laufzeit das Zahlungsziel von 30 Tagen überschreitet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Kunden, ebenso wie die Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen das Eigentum von Pemateco. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist für beide Parteien Bern (BE). Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht. Sollten eine oder mehrere der obigen Bedingungen gerichtlich nicht akzeptiert werden, so bleiben die übrigen trotzdem in Kraft. |